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Einreise- und Zollbestimmungen Mallorca
Spanien gehört zur Europäischen Union und damit fällt auch die Mittelmeerinsel Mallorca eindeutig in den europäischen Binnenmarkt. Innerhalb der Europäischen Union werden keine Einreisbestimmungen oder Zollbegrenzungen erhoben. Mittlerweile ist es daher auch möglich in alle europäischen Länder mit dem Auto über offene Grenzen – meist ohne Wartezeiten – zu fahren. Auch Zollkontrollen werden in diesem Zusammenhang meistens gar nicht mehr durchgeführt. Diese Kontrollen sind sehr selten und werden meist nur in wenigen Einzelfällen nötig. Die freie Einreise und die nicht vorhandenen Zollbegrenzungen ergeben sich also bei Einreise von einem europäischen Land nach Mallorca (Spanien) und zwar auch egal auf welchem Wege sie einreisen. Die beschriebene Bestimmung gilt für die Anreise mit dem Flugzeug oder mit der Autofähre sowie dem Schiff nach Mallorca. Der Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes ist ebenfalls frei von Zollbestimmungen insofern die entsprechenden Waren nicht dem allgemeinen Einfuhr- oder Durchfuhrverbot unterliegen bzw. ein offensichtlicher gewerblicher Nutzen wahrgenommen wird. Ansonsten sind Waren, die Sie auf Mallorca kaufen zollfrei und sollten ohne weitere Probleme mit nach Deutschland eingeführt werden können. Dem Mitbringsel aus dem Urlaub auf Mallorca für Bekannte, Freunde oder die Familie steht also nichts im Weg. Allerdings nur dann wenn die mitgebrachten Produkte nicht vom Zoll als „mit gewerblichem Nutzen“ deklariert werden.
Dieser gewerbliche Nutzen wird vom Zoll anhand der mitgenommenen Menge beurteilt. Wenn die Menge die „übliche Menge“ übersteigt, kann ein gewerblicher Nutzen vermutet werden. Um nicht in diese Kategorie zu gelangen, sollten Sie im Vorfeld Ihrer Ausreise/Einreise eine entsprechende Tabelle mit den Mengenbestimmungen studieren, die normale Mengen von kommerziellen Mengen abgrenzen. Anhand dieser Tabelle können Sie ihre eigenen Waren überprüfen und auch direkt mögliche Verzollungen berechnen. Anders sind natürlich die Bestimmungen für Urlauber, die aus den nichteuropäischen Ländern nach Mallorca einreisen möchten. Dazu gehört natürlich zum Beispiel auch die Schweiz., wenn Sie Bürger eines nichteuropäischen Staates sind und auf Mallorca Urlaub machen möchten, ist eine Information hinsichtlich der Einreise- und Zollbestimmungen unbedingt erforderlich.
Ganz wichtig ist auch, wenn Sie mit dem Auto nach Mallorca anreisen, dass natürlich auch der Kraftstoff Zollbestimmungen unterliegt. Ohne Besteuerung ist nur der Kraftstoff, der sich im Tank des Autos befindet. Alle anderen Behälter, die mit Kraftstoff gefüllt sind, unterliegen der Besteuerung. Je nach Land kann diese Bestimmung jedoch schwanken.
Foto: Gerd Altmann / pixelio
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