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Trinkgelder auf Mallorca
Um das Trinkgeld ranken sich nicht nur auf der Urlaubsinsel auf Mallorca viele Mythen, scheinbare Regeln und Ungewissheiten was die Höhe des Trinkgeldes angeht oder ob man überhaupt Trinkgeld geben sollte. Welche Höhe des Trinkgeldes ist eigentlich angemessen? Erhalten die Chefs oder Chefinnen des Betriebes kein Trinkgeld oder sollte man auch diesen etwas geben? Wenn ja, wie viel? Allein schon anhand dieser Fragen stellt man schnell die Unsicherheiten viele Urlauber in Sachen Trinkgeld auf Mallorca fest. Daher können die folgenden Regeln etwas Orientierung geben: Sollten Sie die Annahme haben, dass sich jemand durch ein etwa zu niedriges Trinkgeld beleidigt fühlen könnte, lassen Sie das Trinkgeld lieber ganz weg und danken Sie der freundlichen Bedienung anstatt dessen lieber mit einer kleinen Aufmerksamkeit, die auch nicht in Geld ausgedrückt werden kann. Abgesehen von der Höhe gibt man natürlich nur den Berufen Trinkgeld, die dafür auch traditionell in Frage kommen. Dazu zählt das Gastronomie-, Hotel-, Schönheits-, Kosmetik-, und Friseurbranche. Sich richtig wiederzufinden in Sachen Trinkgeld zwischen Lob und einer Beleidigung ist recht schwierig. Dankbare Worte neben dem Trinkgeld sollten jedoch immer ein freundlicher Standard sein. auch der Stil und die Art wie man zum Beispiel in Restaurants das Trinkgeld gibt ist von großer entscheidender Bedeutung.
In Spanien auf Mallorca hat es mit dem Trinkgeld wieder eine ganz besondere Eigenheit. Hier ist es eher nicht üblich, dass man die Beträge auf den Rechnungen der genannten Gewerbe mit einem Trinkgeld aufrundet. Auch wenn man ein bisschen mehr zum Rechnungsbetrag hinzufügt, wird das zwar vom Kellner registriert, aber mehr oder weniger stumm eingenommen, da es ein Trinkgeld in diesem Sinne auf Mallorca nicht gibt. Sonst ist es auf Mallorca eher Gang und Gäbe, dass man sich den kompletten überfälligen Rechnungsbetrag zunächst in Kleingeld wiedergeben lässt. Der Kellner oder die Kellnerin legen dies meistens dann auf den Teller auf dem zuvor die Rechnung an sich platziert war. Wenn man jetzt mit dem Service in dem Gastbetrieb zufrieden gewesen sein sollte, steckt man nicht das ganze Rückgeld wieder ein sondern lässt ungefähr 5 Prozent des Rechnungsbetrages auf dem Teller liegen. Bei Unzufriedenheit ist das Einstecken des gesamten Restbetrages durchaus gerechtfertigt. Mehr als 10 Prozent sind jedoch in keinem Fall gerechtfertigt – dies würde die Bezeichnung „Trinkgeld“ in jedem Fall übersteigen und nicht von der guten Sitte zeugen.
Foto: chocolat01 / pixelio
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