Mit Hund auf Mallorca

Urlaub mit Hund auf Mallorca Auch der vierbeinige Freund kann mit dabei sein beim Urlaub auf Mallorca. Mit Hund ergeben sich allerdings einige Regeln, die man beachten muss.

Wer seinen Hund mit in den Urlaub auf Mallorca mitnehmen möchte, muss im Vorfeld gewisse Bedingungen erfüllen, um die Einreise des Hundes möglich zu machen. So ist es auf der Deutschen liebsten Ferieninsel Mallorca wie im übrigen Teil der EU Pflicht, einen so genannten EU-Tierpass vorweisen zu können. Mit Hilfe dieses Dokuments kann der Hund eindeutig identifiziert werden. Ferner gibt der Ausweis Auskunft darüber, ob der Hund die erforderlichen Impfungen gegen Tollwut erhalten hat. Können diese Impfungen nicht eindeutig nachgewiesen werden, muss der Hund wohl oder übel zu Hause bleiben. Daher sollte man sich frühzeitig beim behandelnden Tierarzt erkundigen, wann der Hund welche Impfungen vor einem Urlaub erhalten muss, um mit in die Ferien auf die Baleareninsel genommen zu werden. Hunde, die jünger als 3 Monate sind, müssen keine Tollwutimpfung nachweisen können, müssen aber trotzdem einen gültigen EU-Tierpass besitzen. Auch die Anzahl der Hunde, die man mit in den Urlaub nach Mallorca nehmen darf, ist limitiert: Bis zu fünf Hunde dürfen mit in den Urlaub auf die Insel genommen werden.

Auf der Baleareninsel Mallorca gelten von Provinz zu Provinz verschiedene Vorschriften in Bezug auf Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und die Mitnahme so genannter „potentiell gefährlicher Hunderassen“ wie zum Beispiel Rottweiler oder Pitbulls. Generell gilt auf Ibiza, wenn diese Hunde mitgenommen werden dürfen, eine absolute Maulkorb- und Leinenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen sollte der Hund am besten immer einen Maulkorb tragen. Ist man mit dem Mietwagen auf Mallorca unterwegs, muss der Hund offiziell im Wagen gesichert sein. Dies ist zwar eigentlich eher theoretischer Natur, aber um Ärger mit den Behörden auf Mallorca zu vermeiden, sollte man sich an diese Regelung halten.

Auf Mallorca ist die Mitnahme von Hunden an offizielle Strände nicht gestattet. Dies wird an den Stränden durch eindeutige Verbotsschilder deutlich gemacht. Hält man sich nicht an diese Regelung, drohen dem Besitzer empfindliche Geldstrafen.

Foto: M. Lenk

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