Pflegegeld auch auf Mallorca

Pflegegeld auch auf Mallorca
Pflegegeld auch auf Mallorca

Auf Mallorca verbringen viele deutsche Rentner ihren Lebensabend. Dabei stellt sich die Frage, was passiert, wenn sie auf Mallorca pflegebedürftig werden? Kommt dann die deutsche Pflegeversicherung auch auf Mallorca für Zahlungen auf? Der Europäische Gerichtshof hat dazu mittlerweile schon einige Urteile gefällt. Unterschiedliche Regelungen gibt es danach für die einzelnen Leistungen.

So muss beispielsweise das Pflegegeld von derzeit 215 € pro Monat in Pflegestufe I (bis 675 € in Pflegestufe III) auch ins europäische Ausland, also auch nach Mallorca überwiesen werden. Bereits 1998 fällte der Europäische Gerichtshof diese Entscheidung. Die deutsche Regelung zum Pflegegeld erklärte der Gerichtshof für rechtswidrig. Weiter bekommen kann derjenige, der Pflegegeld bezieht, diese Leistung also nur bei einem Umzug in ein Land des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Europäischen Union oder beim Umzug in die Schweiz.

Die deutsche Pflegeversicherung beauftragt seitdem ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung, wenn die Pflegebedürftigkeit erst auf Mallorca eintritt. Oftmals werden auch eigene Ärzte entsendet. Wenn sie mittlerweile in einem Land außerhalb des EWR oder der EU leben, nützt den in Deutschland Versicherten auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof nichts. Nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt für die Dauer von längstens sechs Wochen, wird dann das Pflegegeld nach wie vor ausgezahlt.

Am 16.7.2009 hingegen entschied der Europäische Gerichtshof, dass die deutschen Pflegekassen für Sachleistungen auf Mallorca, also die Dienste eines Heimes oder eines ambulanten Pflegedienstes, nicht aufkommen müssen. Denn nicht gegen europäisches Recht verstoße die Regelung in Paragraph 34 Sozialgesetzbuch IX („Solange sich der Versicherte im Ausland aufhält, ruht der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung“). Dass in allen Staaten gleiche Pflegeleistungsansprüche bestünden, verlange auch das Recht auf Freizügigkeit nicht. So muss derjenige, der auf Mallorca professionelle stationäre oder ambulante Pflege braucht, einen großen Batzen der Kosten selbst tragen. Lediglich das niedrigere Pflegegeld bekommt er innerhalb des EWR und der EU.
 

Datum: 27.12.2009

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